Straßenecke mit einem großen mehrstöckigen Wohngebäude im traditionellen Baustil, mit rotem Ziegeldach, mehreren Fenstern und Bäumen entlang der Straße. Geparkte Autos sind auf beiden Seiten sichtbar
Genossenschaftliches Wohnen seit 1902

Wohnungsbau-Verein Neukölln eG
Spinozastraße 7-9
12163 Berlin

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Geschäftszeiten
Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie die Geschäftsstelle Mo–Fr von 9–12 Uhr
und Mo–Do von 14–15 Uhr. Eine Übersicht der zuständigen Mitarbeiter und ihre
Erreichbarkeit – auch außerhalb der Geschäftszeiten – finden Sie hier.

Rund um die Mitgliedschaft

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Vorteile einer Genossenschaftswohnung sind bekannt: günstige Nutzungsgebühren und ein lebenslanges Wohn- und Mitbestimmungsrecht. Die Berliner Genossenschaften verzeichneten in den letzten Jahren eine starke Nachfrage nach Wohnraum und dementsprechend auch einen deutlichen Mitgliederzuwachs.

 

Eingeschränkte Aufnahme von Mitgliedern

Beim wbv stehen unseren etwa 14.000 Mitgliedern rund 6.000 Wohnungen zur Verfügung.
Bereits seit geraumer Zeit werden aufgrund der großen Nachfrage keine neuen Mitglieder aufgenommen. Mögliche Ausnahmen können vom Vorstand, beispielsweise im Rahmen der Wohnungsvergabe (wenn keine Mitglieder Interesse haben), bewilligt werden.

 

Mitgliedschaft

Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 100,00 Euro sowie ein Geschäftsanteil von 150,00 € zu zahlen. Bei der Vergabe einer Wohnung muss ein zweiter Anteil von 150,00 € eingezahlt werden.
Bei einem Vertragsverhältnis für eine Wohnung müssen mindestens zwei Geschäftsanteile hinterlegt sein.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann zum Jahresende durch schriftliche Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss
3 Monate vorher dem wbv zugegangen sein. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr Ihrer fristgerechten Kündigung durch die Vertreterversammlung, in der Regel im Sommer des Folgejahres.

Beispiel:
Kündigen Sie im März 2025, scheiden Sie zum 31.12.2025 aus der Genossenschaft aus. Nach der Vertreterversammlung im Juni 2026 erfolgt dann die Auszahlung.
Kündigen Sie im Dezember 2025, scheiden Sie zum 31.12.2026 aus. Das Guthaben wird dann erst im Juni 2027 ausgezahlt.

 

Kündigung der Wohnung – was passiert mit der Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft ist ein eigenes Vertragsverhältnis. Das heißt, die Mitgliedschaft endet nicht automatisch, wenn Sie den Dauernutzungsvertrag für Ihre Wohnung kündigen und in eine genossenschaftsfremde Wohnung ziehen. Hierzu ist eine separate Kündigung der Mitgliedschaft notwendig.

Selbstverständlich können Sie in einem solchen Fall aber auch gerne Mitglied beim wbv bleiben.

Schließlich ändern sich die Lebensumstände und nach einem Studium in Hamburg oder einem Auslandsaufenthalt führt der Weg wieder zurück nach Berlin. Dann ist es als Mitglied deutlich leichter, beim wbv hinsichtlich einer Wohnraumversorgung berücksichtigt zu werden.

 

Worin liegt der Unterschied zwischen Geschäftsanteilen und Kaution?

Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, auf die der Vermieter zurückgreifen kann, wenn der Mieter Miet- oder Schadensersatzpflichten nicht erfüllt.

 


Stand: Dezember 2025